Die PAG-Novelle 2021
Mehr Transparenz – mehr Übersichtlichkeit – mehr Betroffenenrechte. Das sind die Ziele der PAG-Novelle 2021.
Der Bayerische Landtag hat am 20. Juli 2021 den Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Novelle des Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes (PAG) in Zweiter Lesung beschlossen. Die Neuerungen treten zum 1. August 2021 in Kraft.
"Unsere PAG-Novelle steht mit noch klarer definierten Eingriffsbefugnissen und Rechtschutzmöglichkeiten für mehr Bürgerrechte und Transparenz", erklärte Innenminister Joachim Herrmann auch mit Blick auf die Umsetzung der Anregungen der PAG-Kommission und die Vorgaben des Koalitionsvertrags. "Gleichzeitig kann die Bayerische Polizei weiterhin hocheffektiv Gefahren für unsere Bürgerinnen und Bürger abwehren."
Im Fokus
Abschlussbericht der PAG-Kommission

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat bei der Übergabe des Abschlussberichts der PAG-Kommission am 30. August 2019 angekündigt, die Empfehlungen der Experten eingehend auszuwerten und zu analysieren. Herrmann sagte: "Das bestehende Polizeiaufgabengesetz ist im Grundsatz in Ordnung, das ist eine sehr gute Nachricht. Der Kommissionsbericht wird zur Klärung wesentlicher Fragen beitragen und die weiteren Gesetzgebungsarbeiten maßgeblich beeinflussen. Ich verspreche mir davon auch eine Versachlichung der Diskussion über das Polizeiaufgabengesetz."
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PAG-Novelle beschlossen: Mehr Bürgerrechte und Transparenz

Der Bayerische Landtag hat am 20. Juli 2021 mit klarer Mehrheit Änderungen des Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes (PAG) beschlossen. Die Neuerungen treten zum 1. August 2021 in Kraft. „Unsere PAG-Novelle steht mit noch klarer definierten Eingriffsbefugnissen und Rechtschutzmöglichkeiten für mehr Bürgerrechte und Transparenz", erklärte Innenminister Joachim Herrmann. „Die Bayerische Polizei kann auf dieser Gesetzesgrundlage weiterhin hocheffektiv Gefahren für unsere Bürgerinnen und Bürger abwehren und zugleich deren Freiheitsrechte schützen.“
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