Die PAG-Novelle 2022/23
Der Bayerische Landtag hat am 22. März 2023 eine Änderung des Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes (PAG) beschlossen und damit die Regelungen zur Auskunftspflicht bei Bestandsdaten an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesrechts angepasst.
Bestandsdaten sind personenbezogene Informationen, die Personalien des Nutzers, also Name und Anschrift, aber auch Kontaktmöglichkeiten wie eine E-Mail-Adresse. Die Telekommunikations- und Telemediendienste-Anbieter erheben diese von ihren Kunden, um beispielsweise Verträge abzuschließen. Solche Daten können der Polizei aber auch zur Abwehr von Gefahren dienen. „Die Bestandsdatenauskunft ist häufig der erste Ansatzpunkt, um vermisste Personen zu finden. Oftmals ist es das entscheidende Puzzleteil, Personen vor dem Schlimmsten zu bewahren, die in einer emotionalen Ausnahmesituation sind und einen Suizid ankündigen“, erklärte Bayerns Innenstaatssekretär Sandro Kircher.
„Mit den Änderungen sind für die Bayerische Polizei keine neuen Befugnisse verbunden.“ Vielmehr gehe mit der neuen Rechtslage mehr Datenschutz für die Bürgerinnen und Bürger einher. Alle Informationen zur geplanten PAG-Änderung finden Sie auf dieser Website.
Im Fokus
Landtag beschließt PAG-Änderungen

„Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir die Regelungen zur Auskunftspflicht bei Bestandsdaten an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesrechts anpassen“, erläuterte Innenminister Joachim Herrmann. „Das bedeutet mehr Datenschutz für Bürgerinnen und Bürger und mehr Rechtssicherheit für unsere Polizei.“
mehr